Fahrzeugart:
Schwere Lastzüge; Zugfahrzeug der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zG.
Alter:
21 Jahre (18 Jahre bei Berufskraftfahrer-Ausbildung oder unter bestimmten Auflagen).
Vorraussetzung:
Vorbesitz der Klasse C erforderlich (Prüfungen können kombiniert werden).
Eingeschlossen:
BE, C1E, T sowie DE (sofern D vorhanden).
Bemerkung:
Befristung auf 5 Jahre, für die Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten und ein Augenärztliches Zeugnis nötig.