Fahrzeugart:
Kraftwagen über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (zG); Anhänger bis max. 750 kg zG erlaubt.
Alter:
21 Jahre (18 Jahre bei Berufskraftfahrer-Ausbildung oder unter bestimmten Auflagen).
Vorraussetzung:
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Bemerkung:
Befristung auf 5 Jahre, für die Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten und ein Augenärztliches Zeugnis nötig.